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AGB
1.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Definitionen
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen
von A&G Computer, Inh. Thomas Guski- im
Folgenden nur noch A&G Computer genannt
- und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen
liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen
zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen
des Bestellers/Käufers (im Folgenden: Vertragspartner)
sind für A&G Computer unverbindlich.
Nur soweit A&G Computer abweichende Vereinbarungen
ausdrücklich schriftlich bestätigt,
gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige
Geschäfte.
2.
Lieferpreise, Rechnungsprüfung
Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen.
Die Zahlung wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb
von 14 Tagen fällig.
Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer
wird in der jeweils festgelegten Höhe auf
die Preise aufgeschlagen.
Der Vertragspartner hat innerhalb einer angemessenen
Frist die Rechnungsstellung zu prüfen.
Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf
von 6 Wochen werden von A&G Computer nicht
mehr berücksichtigt.
3.
Vertragsschluss
Mit Bestellung erklärt der Vertragspartner
verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen (Vertragsangebot). A&G Computer wird
kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb
von 7 Tagen, die Annahme oder Ablehnung des
Vertragsangebotes erklären. Die Annahme
kann auch durch Auslieferung der Ware erklärt
werden.
4.
Gefahrübergang
Der Vertragspartner trägt die Gefahr eines
zufälligen Untergangs der Ware ab Erfüllungsort.
Dies gilt auch für den Fall der Versendung
der Ware an einen anderen als den Erfüllungsort.
5.
Gewährleistung
A&G Computer leistet Gewähr für
Mängel der Ware nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden
nichts Abweichendes bestimmt ist. Normaler,
gebrauchstypischer Verschleiß ist, ebenso
wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch
- etwa unter ungewöhnlich erhöhter
Belastung - kein Mangel.
6.
Haftungsbeschränkung
A&G Computer übernimmt keinerlei Haftung
für jedwede Folgen, die aus der oder in
Verbindung mit der Benutzung oder Arbeitsweise
der von uns entwickelten oder vertrieben Software
herrühren.
7.
Haftungsausschluss
A&G
Computer haftet nicht für Schäden,
gleich welcher Art, für oder verursacht
durch sie oder dritte (einschließlich,
doch nicht beschränkt auf allgemeine oder
spezifische Schäden, Folgeschäden
oder zufällige Schäden, einschließlich
Schäden infolge von entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher
Informationen oder ähnlichen Schäden),
die aus oder in Verbindung mit der Lieferung,
dem Gebrauch oder der Betriebsweise der Software
herrühren.
8. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmer
A&G Computer behält gegenüber
dem Vertragspartner das Eigentum an sämtlichen
von ihr gelieferten Waren bis zur restlosen
Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden
Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner.
9.
Allgemeine Regelungen für den Eigentumsvorbehalt
A&G Computer ist bei ernsthaften Zweifeln
an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartner
oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Vertragspartner
berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch
ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach
Nachfristsetzung -soweit zurückzuverlangen,
als es zur Deckung aller Forderungen von A&G
Computer erforderlich erscheint.
10.
Datenschutz
Der Vertragspartner wird gemäß §
26 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass
die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung
mit A&G Computer generierten Daten für
Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch
bei anderen Unternehmen, mit denen A&G Computer
zusammenarbeitet, gespeichert werden.
11.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort ist Magdeburg. Für sämtliche
Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich
des UN-Kaufrecht aber ausschließlich des
Internationalen Privatrechtes.
Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen
A&G Computer und dem Vertragspartner ist
Magdeburg.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt
eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst
nahe kommende, wirksame Regelung.
Stand:
Mai 2008
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